Plastische Chirurgie
Die plastische Chirurgie stellt im Rahmen der Ausbildung eine eigene Spezialität neben den bekannten Disziplinen der Medizin dar. Seit 1992 ist sie nicht mehr nur eine Superspezialisierung der Allgemeinen Chirurgie sondern schließt mit einem eigenen „Facharzt für plastisch-aesthetische Chirurgie“ ab. Nur dieser Facharzt ist ausgebildet in den „4 Säulen“ der Plastischen Chirurgie:
1. allgemeine wiederherstellende Chirurgie 2. Handchirurgie 3. Verbrennungschirurgie 4. Ästhetische Chirurgie
Da es sich hierbei um ebensolche seriöse Medizin handelt, wie in den anderen medizinischen Disziplinen, werden auch hier ärztlich angezeigte (= medizinisch indizierte) Behandlungen zur Heilung und Gesunderhaltung vorgenommen!
Beachten Sie außerdem: die Bezeichnung „plastische Operationen“ ist keine Facharztbezeichnung. Sie erlaubt ihrem Träger nur, vorwiegend im Rahmen seiner erworbenen Facharztbezeichnung einzelne plastische Operationen auszuführen.
Der „Facharzt für Plastisch-Aesthetische Chirurgie“ dagegen ist nicht spezialisiert auf eines oder wenige Organe des menschlichen Körpers. Er ist auch der einzige Facharzt, der umfassend in der „Ästhetischen Chirurgie“ ausgebildet wird und zur Facharztprüfung vor der Ärztekammer einen umfangreichen Operationskatalog vorlegen muss.

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